Berufsunfähigkeitsversicherung Notare Agenturservice Jupe
Berufsunfähigkeitsversicherungen für Notare

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Berufsunfähigkeit - Jeder sechste Berufstätige wird nach heutigen Erkenntnissen berufs- oder erwerbsunfähig - Wir vertreten ihre Interessen – Nutzen Sie Ihre Vorteile im Bedingungswerk!


Themenübersicht:


> Wo erhalten Sie qualitativ hochwertige Informationen zum Thema Berufsunfähigkeitsschutz?
> Welche derzeitig geltenden gesetzlichen Regelungen bei einer Berufsunfähigkeit machen Informationen notwendig?
> Welche Formulierungen im speziellen Bedingungswerk einer Berufsunfähigkeitsversicherung sind von Vorteil?
> Bei welchem Spezialisten im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherungen sollten Sie als Notar anfragen?
> PDF-Downloads zum Thema


 

Ihr Berufsleben sollte als Notar keine Glückssache sein!

Ihr Spitzenprodukt im Bereich der Berufsunfähigkeitsabsicherung am Markt - Ein Vergleich der Bedingungswerke lohnt sich immer!


Diese Serviceseiten wurden eingerichtet, um im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung Informationen bereit zu stellen, da die Berufsunfähigkeitsversicherung der Deutschen Anwalt- und Notar-Versicherung (DANV) als zielgruppenbezogener Versicherer für Notare eine Absicherung im Fall der Berufsunfähigkeit ohne jegliche Verweisung bereithält.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung der DANV ist somit auf die Probleme von Notaren ausgerichtet und sichert den entsprechend notwendigen Bedarf ab.

Über diese, speziell für Sie eingerichteten Webseiten erhalten Sie daher Informationen über Produkte, welche auch genau auf die Bedürfnisse von Akademikern abgestimmt sind und die notwendige Absicherung durch ein qualitativ hochwertiges Bedingungswerk im Bereich einer Berufsunfähigkeitsabsicherung anbieten. Ebenfalls erhalten Sie durch den gestalteten Onlineservice der Agentur, neben einer persönlichen Beratung aus der Agentur heraus, auch einen entsprechenden weitergehenden Informationsservice. Wir bieten Ihnen somit die sicher notwendigen Informationen für Produktvergleiche und geben Ihnen die Möglichkeit einer E-Mailanfrage, soweit Sie unseren Service nutzen möchten.

Ehefrauen und Mitarbeiter von DANV versicherbaren Arbeitgebern sowie der weiteren Berufe und Berufsgruppen können ebenfalls dieses Qualitätsprodukt im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherungen nutzen.




Berufsunfähigkeitsversicherung ohne jegliche Verweisung



 

Die gesetzlichen Regelungen betreffen auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Notare!


Die betriebswirtschaftliche Planung einer selbständigen Existenz macht zunächst die entstehende Kostenbelastung deutlich. Dennoch darf ein wichtiger Baustein in der Gesamtkonzeption nicht vernachlässigt werden. Es handelt sich hierbei um die Absicherung der wirtschaftlichen Folgen von Risiken, welche die Berufsausübung ständig begleiten.

Berufsunfähigkeit! Dies ist eine Gefahr, von der sich zunächst kaum jemand angesprochen fühlt. Viele Menschen verbinden damit fast ausschließlich Unfälle. Die Statistik zeigt jedoch, dass nur 4,1 Prozent aller Berufsunfähigkeiten auf Unfälle zurückzuführen sind. Allein psychische Belastungen wie z.B. Stress und seine Folgen, führen fast sechs mal so häufig zur Berufsunfähigkeit. Die Folgen einer Berufsunfähigkeit sind jedoch nicht nur privat tragisch, sondern fast immer auch finanziell fatal – denn die staatliche Absicherung ist unzureichend.

Dabei geht es insbesondere darum, die eigene Arbeitskraft als Wirtschaftsgut richtig einzuschätzen. Da sich die Lebenssituationen im Laufe der Zeit ändern werden stellt sich die Frage wer im Todesfall für die Hinterbliebenen aufkommt? Wer sorgt im Berufsunfähigkeitsfall dafür, dass am gewohnten Lebensstandard keine oder wenig Abstriche gemacht werden müssen? Auch wenn – eingeschränkte – Möglichkeiten zur Berufsausübung verbleiben sollten kann eine weitere Tätigkeit zur persönlichen Qual werden! Es stellt sich die Frage ob die Mandanten und Kunden die Treue halten und der Wert der Kanzlei oder des Unternehmens erhalten bleibt. Aus diesen Fragestellungen, welche die Tiefe der anstehenden Probleme kurz aufzeigen, kann nur ein Fazit gezogen werden:

Die gesetzliche Absicherung bietet keinen ausreichenden finanziellen Schutz.

Die gesetzliche Rentenversicherung bringt nach der Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit ab 01.01.2001 sicher keine Lösung des Problems, abgesehen von der schon vorher geringen Anspruchshöhe. Einen Berufsschutz – im bisherigen Beruf oder in einer zumutbaren anderen Tätigkeit – gibt es für nach dem 01.01.1961 Geborene nicht mehr. Es gilt der allgemeine Arbeitsmarkt.

Dabei bedeuten:
  • Leistungsfähigkeit weniger als 3 Stunden pro Tag = volle Erwerbsminderungs-Rente
  • Leistungsfähigkeit zwischen 3 und 6 Stunden pro Tag = halbe Erwerbsminderungs-Rente.

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Daraus ergibt sich die Erkenntnis:

Auch die öffentlich-rechtlichen Versorgungswerke sind hinsichtlich der Berufsunfähigkeitsrentenansprüche zurückhaltend zu betrachten, denn für den Bezug von Berufsunfähigkeitsleistungen muss in der Regel die berufliche Tätigkeit eingestellt werden.

Die Absicherung des Risikos eines selbständigen oder angestellten Rechtsanwaltes durch das Versorgungswerk für Rechtsanwälte wird z.B. durch einen Passus entscheidend geschwächt. Berufsunfähigkeitsrente auf Dauer bzw. auf Zeit erhält nur das Mitglied, das einerseits die entsprechenden Anspruchsvoraussetzungen erfüllt und das „seine berufliche Tätigkeit als Rechtsanwalt durch Rückgabe seiner Zulassung einstellt oder eingestellt hat.“

Diese Bestimmung stellt eine starke Einschränkung der Leistung dar, da die vollständige Liquidation des einmal eingeschlagenen Berufsweges als Jurist verlangt wird, welchen man erst durch eine Studium der Rechtswissenschaften erreichen konnte.
Sämtliche Zusatzqualifikationen oder Weiterbildungen zum Fachanwalt stehen damit zur Disposition. Die über das Versorgungswerk angebotene Berufsunfähigkeitsrente ist somit eher einer Erwerbsunfähigkeitsrente gleichzusetzen. Leistungen erhalten nur diejenigen, welche ihrem Beruf als Jurist entsagen. In der Konsequenz bedeutet dies für Juristen welche noch teilweise arbeiten können eine nicht adäquate Absicherung durch das Versorgungswerk. Dies dürfte die meisten Berufsunfähigkeitsfälle betreffen.

Daraus ergibt sich die Erkenntnis:

Private Berufsunfähigkeitsvorsorge ist unverzichtbar angesichts der vorausliegenden langen aktiven Berufsjahre. Je nach Höhe der Berufsunfähigkeitsrente kann es um ein Risikovolumen von mehreren Millionen € gehen. Dagegen verblasst jede noch so hohe alleinige Alters- und Hinterbliebenenvorsorge; diese erfordert im Falle der Berufsunfähigkeit eventuell noch weitere Beitragszahlungen oder sie müsste dann vielleicht aus Liquiditätsgründen drastisch reduziert werden.

Hören Sie vor Entscheidungen in diesen wichtigen Versorgungsfragen die DANV. Rufen Sie uns an und sichern sie sich Ihren langfristigen wirtschaftlichen Nutzen.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist auch für Notare notwendig.





TOP-Bedingungswerk



 

Welche Vertragsklauseln innerhalb einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Notare sind von Vorteil?


Da sich die gesetzlichen Versorgungssysteme vom bisherigen Berufsunfähigkeitschutz getrennt haben liegt die Verantwortung zur Absicherung dieses erheblichen Risikos in der privaten Verantwortung der Betroffenen.

Zwar sehen die Satzungen der Versorgungswerke, soweit vorhanden, eine Berufsunfähigkeitsrente vor, jedoch erfolgt eine Zahlung nur bei einer Berufsunfähigkeit von 100 % und der Bedingung seine berufliche Tätigkeit einzustellen. Eine erhebliche Einschränkung der Leistungsfähigkeit genügt somit nicht. Dies kann natürlich zu existenzbedrohenden Situationen führen.

Wer dem drohenden Versorgungsblackhole entgehen will muss somit eine private Berufsunfähigkeitsabsicherung bereits in frühen Jahren abschließen, nach Möglichkeit bereits während des Studiums. Hierbei ist die Auswahl aus mehreren möglichen Varianten, angelehnt an die finanziellen Voraussetzungen des Einzelnen, vorhanden.

Die Zahl der Versicherer, die auf eine Verweisung verzichten hat sich beträchtlich erhöht und eine Vielzahl von Anbietern hat in diesem Bereich aufgrund ihres Verzichtes auf die abstrakte Verweisung von Ratingagenturen die Note „sehr gut“ erhalten.

Die kundenfreundlichste Regelung der konkreten und absoluten Nichtverweisung bietet, nach derzeitigem Stand, nur die DANV als Spezialanbieter am Markt an.

1. Abstrakte oder konkrete Verweisung
Qualitätskriterium ist, ob das Bedingungswerk im Falle des Eintritts der BU vorsieht, dass der Versicherte auf eine andere Tätigkeit verwiesen werden kann, die er mit seinen Restfähigkeiten noch ausüben könnte. Besteht diese Möglichkeit wird der berufsunfähige auf diese Tätigkeit verwiesen und erhält keine Leistung.

Die mit „sehr gut“ am Markt bewerteten Anbieter verzichten auf eine Verweisung, sofern der Versicherte den Verweisungsberuf nicht tatsächlich ausübt. Dies nennt man eine abstrakte Nichtverweisung.

Im Gegensatz zu der von der DANV angebotenen konkreten und absoluten Nichtverweisung. Diese Regelung ergibt eine erhebliche Besserstellung des Versicherten. Der Berufsunfähige kann in keinem Fall verwiesen werden, selbst dann, wenn er einen anderen Vollzeitberuf noch ausüben kann oder sich umschulen lässt.

Eine zusätzliche Vorteilsregelung in ihren Bedingungen hat die DANV bereits für studierende parat. Die Maßzahl 50 % Berufsunfähigkeit wird hier nicht auf die ausgeübte Tätigkeit bezogen, sondern auf das angestrebte Berufsziel.

2. Karrieresicherungs- und Beamtenklausel
Da die Tätigkeitsmerkmale bei allen juristischen Berufen gleich sind, braucht sich der studierende im Versicherungsvertrag in bezug auf das Berufsbild noch nicht festzulegen. Es reicht das angestrebte Berufsziel. Die Wirtschaftswissenschaftler genießen ebenfalls diesen Vorteil. Diese Klausel nennt man die sogenannte Karrieresicherungsklausel. Wirtschaftswissenschaftler und Juristen profitieren also erheblich von der Berufsunfähigkeitsabsicherung der DANV. Hinzu kommt im Falle der vorzeitigen Dienstunfähigkeit die Beamtenklausel welche besagt, dass sich ein weiterer medizinischer Nachweis der Berufsunfähigkeit erübrigt, da die Entlassung wegen Dienstunfähigkeit laut Bedingungswerk als unwiderlegbare Vermutung der Berufsunfähigkeit i.S. der Bedingungen anzusehen ist. Eine Verweisung auf eine andere Tätigkeit, auch wenn diese tatsächlich ausgeübt wird, ist auch hier nicht möglich.

Kriterium ist die absolute Nichtverweisbarkeit.

Die Berufs- oder auch die Erwerbsunfähigkeit kann jeden Berufstätigen treffen. Fest steht, die staatliche Erwerbsminderungsrente kann oftmals nicht einmal die Grundversorgung der Betroffenen sicherstellen. Das Ergebnis im Ernstfall: Ihr gewohnter Lebensstandard kann nicht gehalten werden. Die Problemlösung: eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung – in Verbindung mit einer Lebens- oder Rentenversicherung.

Vorteil 1 Der gewohnte Lebensstandard bleibt erhalten
Durch eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung können Sie Ihren gewohnten Lebensstandard auch dann beibehalten, wenn Sie etwa aufgrund einer Krankheit Ihren Beruf nicht mehr ausüben können.

Vorteil 2 Der Berufsunfähigkeitsschutz ist auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt
Durch eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung wird Ihnen ein Schutz geboten, der optimal auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmt werden kann.

Vorteil 3 Die Hauptversicherung läuft weiter
Die Gesellschaft übernimmt die weiteren Beitragszahlungen für die Hauptversicherung, so dass die Alters- und Hinterbliebenenversorgung ohne Abstriche bestehen bleibt.




Versicherungsvergleich möglich



 

Die DANV als Spezialist im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherungen!


Die DANV, Deutsche Anwalt- und Notar-Versicherung, als Spezialist und Zielgruppenanbieter auf dem Gebiet der Berufsunfähigkeits- und Dienstunfähigkeitsabsicherung bietet neben den genannten Berufsgruppen insbesondere, aufgrund ihrer beruflichen Ausrichtung, auch den gleichgestellten Zielgruppen Berufsunfähigkeitsschutz.

Die DANV, Sonderabteilung der Hamburg-Mannheimer Versicherungs-AG, ist somit der berufsständische Partner für steuerberatende, wirtschaftsprüfende, rechts- und unternehmensberatende Berufe oder wenn diese nach Ausbildung, Kenntnissen oder Fähigkeiten gleichzustellenden Berufen zurechenbar sind. Wurde noch keine Ausbildung abgeschlossen, ist der angestrebte Beruf maßgeblich. Dieser Beruf muß den rechts-, wirtschafts-, steuerberatenden oder wirtschaftsprüfenden Berufen zurechenbar sein oder Ihnen somit nach Ausbildung, Kenntnissen und Fähigkeiten entsprechen. Dies ist bei der Zuordnung der Berufsunfähigkeitsversicherung für Notare sicher zutreffend. Die DANV wird bei der Hamburg-Mannheimer Versicherungs-AG als selbständiger Abrechnungsverband mit eigenen Tarifen und eigenem geschäftsführenden Direktor geführt. Eine dieser Besonderheiten ist ein Berufsstände- und Beiratsabkommen, dem eine ganze Reihe von berufsständischen Organisationen – Kammern wie Verbände – beigetreten sind.

Domäne der DANV ist die Berufsunfähigkeitsabsicherung im Zusammenhang mit einer kapitalbildenden Lebensversicherung oder einer Risiko-Lebensversicherung. Da die DANV das Berufsunfähigkeitsrisiko nach den Individualisierungshäufigkeiten der ihr zurechenbaren Personenkreise kalkuliert hat, werden hier die finanziellen Vorteile im Vergleich zu vielen Mitbewerbern deutlich sichtbar.

Der finanzielle Nutzen wird flankiert von einer berufsspezifischen Definition der Berufsunfähigkeit in den Bedingungen der DANV. Seit jeher gibt es bei der DANV nicht die bei den meisten Mitbewerbern gängige Verweisungsmöglichkeit auf andere Tätigkeiten. Speziell der bei Vertragsabschluss ausgeübte Beruf (bei noch nicht abgeschlossener Ausbildung ist der angestrebte Beruf maßgeblich) wird unter Versicherungsschutz gestellt. Keine Verweisung auf eine andere Tätigkeit, die ihren Fähigkeiten und Kenntnissen sowie der Lebensstellung entspricht, kann den Schutz schmälern. Ausschlaggebend ist letztlich die medizinische Entscheidung des begutachtenden Arztes.

Wenn der Arzt die Berufsunfähigkeit attestiert, spielt es alsdann keine Rolle mehr, ob und in welchem Umfang ggf. noch Arbeitseinkommen erzielt wird.


Die jahrzehntelange Erfahrung und Kompetenz der DANV bei Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen ist von unabhängiger Seite dokumentiert: Die Bedingungen unserer TOP-Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung wurden durch die renommierte Rating-Agentur Morgen & Morgen und anderen Ratingagenturen stets mit Höchstnoten ausgezeichnet.




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Nutzen Sie unseren Onlineservice und Sie erhalten in kürzester Zeit die gewünschte Kontaktaufnahme.

Im übrigen empfehlen Sie uns weiter, denn auch unser
Gewerbeversicherungsservice ist mehr als nur einen Blick wert!

Weitere Informationen unter:
Verbraucherzentrale Bundesverband, Markgrafenstr. 66, 10969 Berlin, Tel.: 030/25800-0, Fax.: 030/25800-518, E-Mail: info@vzbv.de

Unsere Serviceseite unter:
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Unsere Serviceplattform unter:
Agenturservice Jupe
 

PDF-Downloads:

Informationen zur Prüfung des Bedingungswerkes einer Berufsunfähigkeitsversicherung
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